Übersetzungen: Dolmetschen
Berechnungsmodus
Übersetzungen werden berechnet nach Anzahl der Zeilen
des übersetzten Textes. Zum Zwecke der Berechnung ist eine Zeile
durchschnittlich 50-55 Anchläge lang. Diese 'Berechnungszeile' hat
nichts damit zu tun, wie der Text aussieht. Es wird weitmöglichst
immer das Layout des Originals eingehalten. Zum Zwecke der Berechnung
werden alle Anschläge so zusammengezogen, als wäre der
gesamte Text quasi ein Texblock mit einer Zeilenlänge von 50-55
Anschlägen. Zum besseren Verständnis hier eine Musterseite mit 50 Berechnungszeilen.
Bei Urkunden (Zeugnisse, Geburtsurkunden etc.) genügt die
Papierversion. Bei anderen Texten sollte unbedingt eine
elektronische Version zur
Übersetzung gegeben werden. Für Pdf und andere Formate, die
nicht überschrieben werden können, wird ein Aufschlag von 5 %
berechnet.
Sonderaufträge bzw. spezielle Textsorten werden nach Absprache u.U. nach Stunden abgerechnet.
Preise
- Der Zeilenpreis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes. Gewöhnliche Spanne zwischen 1,50 und 1,80 Euro/Zeile + MwSt
- Es können Zuschläge wegen Eilbedürftigkeit, Wochenendarbeit oder anderen Erschwernissen dazu kommen.
- Die Beglaubigung kostet pro Dokument (nicht pro Seite!) 10 Euro + MwSt
- Mindestpauschale: 40 Euro + MWSt
Bei allen Urkundenübersetzungen werden generell und ohne Aufpreis zwei Ausfertigungen erstellt.
Abwicklung
Die einfachste Methode: anrufen und Text ankündigen. Elektronische
Texte als E-Mail-Anhang zuschicken. Auf Papier vorhandene Texte
entweder einscannen und per E-Mail schicken oder faxen. Dann kann ich
zuverlässige Aussage über die Kosten und den Termin treffen.
Bei Urkundenübersetzungen ist eine persönliche Abholung unter
Vorlage des Originals erforderlich. Termin und Ort der Abholung
vereinbaren wir telefonisch individuell.