Übersetzungen:                    Dolmetschen

Berechnungsmodus

Übersetzungen werden berechnet nach Anzahl der Zeilen des übersetzten Textes. Zum Zwecke der Berechnung ist eine Zeile durchschnittlich 50-55 Anchläge lang. Diese 'Berechnungszeile' hat nichts damit zu tun, wie der Text aussieht. Es wird weitmöglichst immer das Layout des Originals eingehalten. Zum Zwecke der Berechnung werden alle Anschläge so zusammengezogen, als wäre der gesamte Text quasi ein Texblock mit einer Zeilenlänge von 50-55 Anschlägen. Zum besseren Verständnis hier eine Musterseite mit 50 Berechnungszeilen.

Bei Urkunden (Zeugnisse, Geburtsurkunden etc.) genügt die Papierversion. Bei anderen Texten sollte unbedingt eine elektronische Version zur Übersetzung gegeben werden. Für Pdf und andere Formate, die nicht überschrieben werden können, wird ein Aufschlag von 5 % berechnet.

Sonderaufträge bzw. spezielle Textsorten werden nach Absprache u.U. nach Stunden abgerechnet.

Preise
Bei allen Urkundenübersetzungen werden generell und ohne Aufpreis zwei Ausfertigungen erstellt.

Abwicklung

Die einfachste Methode: anrufen und Text ankündigen. Elektronische Texte als E-Mail-Anhang zuschicken. Auf Papier vorhandene Texte entweder einscannen und per E-Mail schicken oder faxen. Dann kann ich zuverlässige Aussage über die Kosten und den Termin treffen. Bei Urkundenübersetzungen ist eine persönliche Abholung unter Vorlage des Originals erforderlich. Termin und Ort der Abholung vereinbaren wir telefonisch individuell.